-
-
-
Das Juref-Team Hohenlohe
-
-
Um es Verbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer Juleica zu versehen, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Der Landesjugendring agiert als Landeszentralstelle für die Umsetzung der Juleica in BW.
Die Juleica kann 2024 noch an Personen ausgestellt werden, die neben einer auch länger zurückliegenden Grundausbildung an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt und einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben.
Die wichtigsten Kriterien, um die Übergangsregel in Anspruch zu nehmen:
Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 abgewichen werden.
In den Genuss eines erleichterten Zugangs zu einer Juleica kann in 2024 noch kommen, wer
Euren Antrag auf die Juleica könnt ihr stellen auf >>> https://juleica-antrag.de/.