Juleica: Ausnahmeregelung für 2024

Erleichterung für langjährige Aktive, die (noch) keine Juleica haben

Um es Verbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer Juleica zu versehen, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Der Landesjugendring agiert als Landeszentralstelle für die Umsetzung der Juleica in BW.

Die Juleica kann 2024 noch an Personen ausgestellt werden, die neben einer auch länger zurückliegenden Grundausbildung an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt und einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben.

Die wichtigsten Kriterien, um die Übergangsregel in Anspruch zu nehmen:

Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 abgewichen werden.

In den Genuss eines erleichterten Zugangs zu einer Juleica kann in 2024 noch kommen, wer

  1. an irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Daseins als Ehrenamtliche*r eine Juleica-Grundausbildung durchlaufen,
  2. an einer Präventionsschulung teilgenommen und
  3. in den letzten drei Jahren an einer Wiederauffrischungsschulung teilgenommen hat (wobei die Präventionsschulung Teil der Wiederauffrischungsschulung sein kann),
  4. Plus einen, wie in den Juleica-Standards beschrieben, längstens zwei Jahre alten Erste-Hilfe-Kurs nachweisen kann.

Euren Antrag auf die Juleica könnt ihr stellen auf  >>> https://juleica-antrag.de/.